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Dokument-ID: 1120513
Working Holiday Programme
- Dient dem kulturell-touristischen Auslandsaufenthalt mit kurz befristetem Arbeitsverhältnis Jugendlicher
- 18- bis 30-Jährige können dadurch praktische Berufserfahrungen im Ausland sammeln.
- Die Beschäftigung muss allerdings nicht der primäre Anlass des Aufenthalts sein.
- Staatsbürger jener Länder, mit denen ein Working Holiday Programm besteht, können für einen sechs- bis zwölfmonatigen Aufenthalt grundsätzlich bewilligungsfrei einer Beschäftigung zur Mitfinanzierung ihres Aufenthalts nachgehen.
- Ausnahmen bestehen nur insoweit, als am Arbeitsmarkt Zugangsbeschränkungen bestehen und diese nicht erfüllt werden können.
- Werden die Voraussetzungen erfüllt, erhält der Antragsteller ein Visum mit dem Vermerk „WHP“.
- Die Voraussetzungen variieren je nach Land.
- Ein Working Holiday Programm besteht seitens Österreich mit Argentinien, Australien, Chile, Hongkong, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, der Republik Korea und Chinesisch Taipeh.