© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 1188696
Probezeit
Rechtsgrundlage
- § 19 Abs 2 AngG bzw § 1158 Abs 2 ABGB; zu Lehrlingen siehe § 15 BAG
Begriff
- Probezeit bezeichnet eine von ihrer Maximaldauer her gesetzlich begrenzte Zeitspanne zu Beginn des Arbeitsverhältnisses, während derer sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Frist oder eines Termines und ohne Angabe von Gründen auflösen können.
- Innerhalb der Probezeit ist mit Zugang der Beendigungserklärung das Arbeitsverhältnis aufgelöst.