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Dokument-ID: 1188699
Überstundenpauschale und All In Vereinbarung
Überstundenpauschale
- Bei einer Überstundenpauschale wird eine genaue Anzahl an Überstunden samt Zuschlag jeden Monat vereinbart. Diese vereinbarte Stundenanzahl wird dann mit dem gebührenden Zuschlag abgerechnet und ausbezahlt.
- Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Überstunden auch wirklich geleistet werden. Die Pauschale steht zu, auch wenn die Überstunden nicht oder nicht mehr anfallen.
- Auch bei einer Überstundenpauschale hat eine Deckungsprüfung stattzufinden.