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Call-Option
1. Parteien und Präambel
| 1.1 | Gesellschafter der … GmbH (im Folgenden „Gesellschaft“) sind zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung:
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| 1.2 | Der Investor übernimmt im Rahmen der Finanzierung der Gesellschaft das überwiegende unternehmerische Risiko, insbesondere durch Übernahme von Garantien/Sicherheiten für Bankkredite der Gesellschaft im Umfang von insgesamt bis zu EUR [...]. Die Management-Gesellschafter erbringen im Gegenzug Managementleistungen für die Gesellschaft, und zumindest einer der Management-Gesellschafter ist als Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt. |
| 1.3 | Zweck dieser Vereinbarung ist es, die Folgen der Beendigung dieser „Arbeitsteilung“ zwischen Investor (Kapital/Risikoübernahme) und Management-Gesellschaftern (Managementleistungen) durch eine Call-Option des Investors auf die Geschäftsanteile der Management-Gesellschafter zu regeln. |