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Dokument-ID: 1025566
Gewerbeanmeldung
- Da die Gesellschaft erst mit Eintragung ins Firmenbuch existent wird, kann die Gewerbeanmeldung bzw das Bewilligungsansuchen erst nach Eintragung ins Firmenbuch vorgenommen werden.
- Die Gewerbeordnung (GewO) unterscheidet zwei Arten von Gewerben, deren Anmeldung und Ausübung an verschiedene Voraussetzungen gebunden ist:
- Freie Gewerbe dürfen, wenn die allgemeinen Voraussetzungen zur Gewerbeanmeldung gegeben sind, ohne Befähigungsnachweis angemeldet und ausgeübt werden.
- Für die Anmeldung eines reglementierten Gewerbes benötigt man einen Befähigungsnachweis; darunter versteht man ein Zeugnis über die fachlichen und kaufmännisch-rechtlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen des Gewerbetreibenden.
- Gesellschaften müssen einen gewerberechtlichen Geschäftsführer bestellen.