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Dokument-ID: 1126977
Steuern und Sozialversicherung
Steuern
- Die Gesellschaft unterliegt mit ihrem Gewinn der Körperschaftsteuer von 23 %. Entsteht in einem Wirtschaftsjahr kein Gewinn oder Verlust, fällt eine jährliche Mindestkörperschaftssteuer von 5 % des gesetzlichen Mindeststammkapitals an. Aus diesem Grund beträgt die Mindestkörperschaftssteuer EUR 500,– pro Jahr (EUR 125,– pro Quartal).
- Gewinnausschüttungen unterliegen der Kapitalertragssteuer (27,5 %)
- Gehälter, die sich Gesellschafter für ihre Leistungen für die Gesellschaft zusätzlich ausbezahlen lassen, unterliegen entweder der Lohnsteuer oder der Einkommensteuer
- Vergütungen unterliegen der Einkommenssteuer