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Dokument-ID: 1279074
Strukturplanung kumulativer Umgründungen auf einen Stichtag
- Erhebung der Konzernstruktur (Mutter, Töchter, etwaige Enkelgesellschaften, Beteiligungsquoten, Sitze, Firmenbuchnummern)
- Klare Abgrenzung der operativen Geschäftsfelder und Betriebssphären (zB Projektentwicklung, Betriebsführung, Speicher/Netz etc)
- Identifikation der durchlaufenden Vermögenssphäre, die über mehrere Umgründungsschritte übertragen werden soll („dasselbe Vermögen“ iSd § 12 Abs 2 UmgrStG)
- Definition des Zielbilds der Struktur nach Abschluss aller Umgründungen (Anzahl der operativen Gesellschaften, Rolle der Holding, Ausscheiden übertragender Gesellschaften)
- Festlegung, ob nur Verschmelzungen (Art I UmgrStG) oder auch andere Umgründungstypen (zB Einbringung Art III) Teil der kumulativen Struktur sind
- Festlegung eines einheitlichen Umgründungsstichtags für alle geplanten Umgründungsschritte (zB 31.12.20…)
- Planung der Reihenfolge der Umgründungsschritte (zB Sidestream → Up‑Stream) mit klarer Kennzeichnung des ersten und des letzten Schritts für § 39 UmgrStG.
- Prüfung, ob sich alle geplanten Schritte innerhalb eines Eine‑Mutter‑Konzerns vollziehen (Erleichterungen bei Bericht/Prüfung, gesellschaftsrechtliche Sonderbestimmungen)
- Erhebung der Bilanzdaten zum Umgründungsstichtag für jede beteiligte Gesellschaft
- Erhebung von Verlustvorträgen und stillen Reserven in den beteiligten Gesellschaften, inklusive etwaiger steuerlicher Sonderpositionen (zB internationale Schachteln, Einlagekonten)
- Entscheidung über den Einsatz eines Umgründungsplans nach § 39 UmgrStG zur Koordination der ertragsteuerlichen Wirkung (Vermeidung von Rumpfwirtschaftsjahren zwischen den Schritten)
- Vorprüfung möglicher Gestaltungsgrenzen und Missbrauchsrisiken (insb § 44 UmgrStG, unangemessene Verlustnutzung)
- Festlegung interner Projektorganisation (Verantwortliche für Steuer, Recht, Rechnungswesen; Notar; Kommunikation mit dem Firmenbuchgericht)