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Neu Dokument-ID: 1151389

Andrea Futterknecht | Muster | Checkliste

Teilbarkeit von Geschäftsanteilen GmbH/FlexKapG

  • Im GmbH-Recht erfordert eine Teilbarkeit von Geschäftsanteilen die entsprechende Zulassung im Gesellschaftsvertrag.
  • Das FlexKapGG verfolgt das umgekehrte System: Eine Teilung von Geschäftsanteilen ist abweichend von § 79 Abs 1 GmbHG zulässig, sofern sie im Gesellschaftsvertrag nicht ausgeschlossen wird (§ 14 FlexKapGG).
  • Sieht der Gesellschaftsvertrag die Ausgabe von Stückanteilen gem § 13 FlexKapGG vor, kommt § 14 FlexKapGG keine Bedeutung zu, weil Stückanteile nach dem vierten Satz dieser Regelung nicht (weiter) teilbar sind.
  • Begründet wird die Abkehr vom GmbH-Recht hinsichtlich des Teilbarkeits-Systems in den Erläuternden Bemerkungen zum GesRÄG 2023 mit dem weniger personalistischen Charakter der FlexKapG.

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