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Dokument-ID: 988936
Was sind die Zwecke der Datenverarbeitungen im Unternehmen?
- Rechtsgrundlage: Art 5 Abs 1 lit b DSGVO:
- Personenbezogene Daten müssen für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden und dürfen nicht in einer mit diesen Zwecken nicht zu vereinbarenden Weise weiterverarbeitet werden.
- Achtung: Einmal zulässigerweise verarbeitete Daten (etwa für eine Vertragsabwicklung) dürfen nur unter eingeschränkten Voraussetzungen für andere Zwecke (etwa Marketing) weiterverarbeitet werden. Eine zulässige Weiterverarbeitung erfordert
- eine Einwilligung dafür oder
- eine gesetzliche Grundlage für die Weiterverarbeitung.
- In allen sonstigen Fällen muss die Weiterverarbeitung mit den Zwecken, für die die personenbezogenen Daten ursprünglich erhoben worden sind, vereinbar sein. Um diese Vereinbarkeit festzustellen, ist zu prüfen:
- Jede Verbindung zwischen den ursprünglichen und neu beabsichtigten Zwecken
- Der Zusammenhang, in dem die Daten erhoben wurden
- Die Art der Daten (insbesondere, ob sensible oder strafrechtlich relevante Daten vorliegen)
- Mögliche Folgen der Weiterverarbeitung für betroffene Personen
- Das Vorhandensein angemessener Garantien (zB Pseudonymisierung)
- Liegt eine solche Vereinbarkeit mit den ursprünglichen Zwecken vor, ist keine andere gesonderte Rechtsgrundlage erforderlich, als diejenige für die Erhebung der personenbezogenen Daten.