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Neu Dokument-ID: 1120508

Ines Windisch - Vera Noss | Muster | Checkliste

Zulassung als Schlüsselarbeitskraft

  • Dient der Rekrutierung solcher Arbeitskräfte, die nicht in dem bestehenden Arbeitskräftepotential vorhanden sind, aber zur Sicherung vorhandener und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze notwendig sind
  • Zulassungsvoraussetzungen als Schlüsselarbeitskraft befinden sich in der Anlage C des AuslBG
  • Bewertung der Kriterien mit Punkteanzahl
  • Für die Zulassung ist eine festgelegte Mindestpunktzahl notwendig
  • Voraussetzungen:
  • Das Unternehmen zahlt dem Arbeitnehmer das gesetzlich festgelegte Mindestentgelt:
    • Für über 30-Jährige: EUR 3.402,– (2022) brutto pro Monat zuzüglich Sonderzahlungen
    • Für unter 30-Jährige: EUR 2.835,– (2022) brutto pro Monat zuzüglich Sonderzahlungen
  • Das Arbeitsmarktservice (AMS) kann dem Unternehmen keine gleich qualifizierten Arbeitskräfte, die beim AMS arbeitsuchend vorgemerkt sind, vermitteln (Arbeitsmarktprüfung) und
  • Der Arbeitnehmer erreicht nach den folgenden Kriterien mindestens 55 Punkte:
  • Zulassungskriterien gemäß Anlage C:

    Kriterien

    Punkte

    Qualifikation

    Maximal anrechenbare Punkte: 30

    Abgeschlossene Berufsausbildung oder spezielle Kenntnisse oder Fertigkeiten in beabsichtigter Beschäftigung

    20

    Allgemeine Universitätsreife iSd § 64 Abs 1 des Universitätsgesetzes 2002, BGBl I Nr 120

    25

    Abschluss eines Studiums an einer tertiären Bildungseinrichtung mit dreijähriger Mindestdauer

    30

     

     

    Ausbildungsadäquate Berufserfahrung

    Maximal anrechenbare Punkte: 20

    Berufserfahrung (pro Jahr)

    2

    Berufserfahrung in Österreich (pro Jahr)

    4

     

     

    Sprachkenntnisse Deutsch

    Maximal anrechenbare Punkte: 15

    Deutschkenntnisse zur elementaren Sprachverwendung auf einfachstem Niveau (A 1)

    5

    Deutschkenntnisse zur vertieften elementaren Sprachverwendung (A 2)

    10

    Deutschkenntnisse zur selbstständigen Sprachverwendung (B 1)

    15

     

     

    Sprachkenntnisse Englisch

    Maximal anrechenbare Punkte: 10

    Englischkenntnisse zur vertieften elementaren Sprachverwendung (A 2)

    5

    Englischkenntnisse zur selbstständigen Sprachverwendung (B 1)

    10

     

     

    Alter

    Maximal anrechenbare Punkte: 15

    Bis 30 Jahre

    15

    Bis 40 Jahre

    10

     

     

    Summe der maximal anrechenbaren Punkte

    90

    Zusatzpunkte für Profisportler/innen und Profisporttrainer/innen

    20

    Erforderliche Mindestpunkteanzahl

    55

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