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Zulassung als Schlüsselarbeitskraft
- Dient der Rekrutierung solcher Arbeitskräfte, die nicht in dem bestehenden Arbeitskräftepotential vorhanden sind, aber zur Sicherung vorhandener und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze notwendig sind
- Zulassungsvoraussetzungen als Schlüsselarbeitskraft befinden sich in der Anlage C des AuslBG
- Bewertung der Kriterien mit Punkteanzahl
- Für die Zulassung ist eine festgelegte Mindestpunktzahl notwendig
- Voraussetzungen:
- Das Unternehmen zahlt dem Arbeitnehmer das gesetzlich festgelegte Mindestentgelt:
- Für über 30-Jährige: EUR 3.402,– (2022) brutto pro Monat zuzüglich Sonderzahlungen
- Für unter 30-Jährige: EUR 2.835,– (2022) brutto pro Monat zuzüglich Sonderzahlungen
- Das Arbeitsmarktservice (AMS) kann dem Unternehmen keine gleich qualifizierten Arbeitskräfte, die beim AMS arbeitsuchend vorgemerkt sind, vermitteln (Arbeitsmarktprüfung) und
- Der Arbeitnehmer erreicht nach den folgenden Kriterien mindestens 55 Punkte:
- Zulassungskriterien gemäß Anlage C:
Kriterien
Punkte
Qualifikation
Maximal anrechenbare Punkte: 30
Abgeschlossene Berufsausbildung oder spezielle Kenntnisse oder Fertigkeiten in beabsichtigter Beschäftigung
20
Allgemeine Universitätsreife iSd § 64 Abs 1 des Universitätsgesetzes 2002, BGBl I Nr 120
25
Abschluss eines Studiums an einer tertiären Bildungseinrichtung mit dreijähriger Mindestdauer
30
Ausbildungsadäquate Berufserfahrung
Maximal anrechenbare Punkte: 20
Berufserfahrung (pro Jahr)
2
Berufserfahrung in Österreich (pro Jahr)
4
Sprachkenntnisse Deutsch
Maximal anrechenbare Punkte: 15
Deutschkenntnisse zur elementaren Sprachverwendung auf einfachstem Niveau (A 1)
5
Deutschkenntnisse zur vertieften elementaren Sprachverwendung (A 2)
10
Deutschkenntnisse zur selbstständigen Sprachverwendung (B 1)
15
Sprachkenntnisse Englisch
Maximal anrechenbare Punkte: 10
Englischkenntnisse zur vertieften elementaren Sprachverwendung (A 2)
5
Englischkenntnisse zur selbstständigen Sprachverwendung (B 1)
10
Alter
Maximal anrechenbare Punkte: 15
Bis 30 Jahre
15
Bis 40 Jahre
10
Summe der maximal anrechenbaren Punkte
90
Zusatzpunkte für Profisportler/innen und Profisporttrainer/innen
20
Erforderliche Mindestpunkteanzahl
55