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Eheaufhebung
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Aufhebungsgründe allgemein
Aufhebungsgründe sind durchwegs Fälle der Willensmängel der Brautleute beim Eheabschluss, die Ehe kann nur aus den im Gesetz taxativ aufgezählten Gründen aufgehoben werden.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 757909 -
Mangelnde Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (Rechtslage vor dem 01.08.2025)
Eine Aufhebung ist ausgeschlossen, wenn das darauf gerichtete Verlangen mit Rücksicht auf die bisherige Gestaltung des ehelichen Lebens der Ehegatten sittlich nicht gerechtfertigt erscheint.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 757913 -
Irrtum
Die Ehe wird mit der Rechtskraft eines stattgebenden Urteils aufgelöst, das Vorliegen eines Aufhebungsgrundes führt nicht von sich aus zur Auflösung der Ehe.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 757915 -
Arglistige Täuschung
Ein Ehegatte kann Aufhebung der Ehe begehren, wenn er zur Eingehung der Ehe durch arglistige Täuschung über solche Umstände bestimmt worden ist, die ihn bei Kenntnis der Sachlage von der Eingehung der Ehe abgehalten hätten.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 757917