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Dokument-ID: 1029343
2.17 Berücksichtigungswürdige Umstände sind Sachverhaltsermittlung
Mit einem an das Zollamt Linz-Wels gerichteten Schriftsatz beantragte der Beschwerdeführer gem § 187 FinStrG unter anderem die Nachsicht der über ihn verhängten Geldstrafe.