© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 1020038
7 Einzelfragen zur Monopolhehlerei
Begriff des „An-sich-Bringens“
Beim Delikt der vorsätzlichen Monopolhehlerei nach § 46 Abs 1 lit a FinStrG genügt es für dessen Begehung, die inkriminierte Ware, zB eine größere Menge Zigaretten abgabenunredlicher Herkunft, „an sich zu bringen“. Dazu ist aber ein gewisses Mindestmaß an Besitzwillen und Sachherrschaft erforderlich. Wenn man nur für wenige Augenblicke ein bloß räumliches Naheverhältnis zur Zigarettenmenge herstellt, genügt das für dieses Tatbestandsmerkmal nicht (FSRV/0024-W/10-RS1).