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Ermittlungsverfahren
In sämtlichen Strafverfahren existieren grundsätzlich drei verschiedene Verfahrensarten.
Zeitlich zuerst findet das Ermittlungsverfahren statt, anschließend das Hauptverfahren (siehe Hauptverfahren) und zuletzt möglicherweise noch das Rechtsmittelverfahren (siehe Rechtsmittelverfahren).
Im Ermittlungsverfahren sind die Beweise aufzunehmen, die für die Entscheidung über die Erhebung der Anklage unerlässlich sind oder deren Aufnahme in der Hauptverhandlung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen voraussichtlich nicht möglich sein wird. Der Mangel eines Ermittlungsverfahrens in erster Instanz kann durch Ermittlungen der Berufungsbehörde im Berufungsverfahren geheilt werden und schlägt sich sodann nicht in einem Mangel des Berufungsverfahrens nieder (VwGH 2008/15/0302).