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Dokument-ID: 1019458
Finanzverbrechen
Als Finanzverbrechen bezeichnet man vorsätzliche Finanzvergehen mit einer zwingend zu verhängenden Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren.
Dies sind der gerichtlich strafbare Schmuggel, Abgabenhinterziehung oder Hinterziehung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben als Mitglied einer Bande, Schmuggel mit Waffen und gerichtlich strafbarer Abgabenbetrug.
Finanzverbrechen sind Verbrechen iSd § 17 StGB.