© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 1019475
Materielle Wahrheitsfindung
Das Gericht ist von sich aus verpflichtet, alles Mögliche zu unternehmen, um den Sachverhalt aufzuklären. Es darf sich nicht auf die Erledigung von Anträgen von Staatsanwalt und/oder Verteidiger beschränken.
Anders als im Zivilprozess hat daher der Richter von Amts wegen Beweise aufzunehmen, wenn dadurch das Vorliegen oder Nichtvorliegen einer Straftat bewiesen werden kann.