© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 1233567
5.6.4 Herrühren
Der Vermögensbestandteil wird vom Täter durch die kriminelle Tat erlangt oder für ihre Begehung empfangen, oder es verkörpert sich in ihm der Wert des ursprünglich erlangten oder empfangenen Vermögensbestandteils.