© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 1101404
1.65 Kein Ausspruch mehrerer einzelner Ersatzfreiheitsstrafen
Mit dem Urteil wurde die Täterin mehrerer Finanzvergehen (gewerbsmäßige Abgabenhinterziehung nach §§ 11 dritter Fall, 33 Abs 2 lit a, 38 Abs 1 lit a FinStrG und des Verbrechens des Abgabenbetrugs nach §§ 11 dritter Fall, 33 Abs 2 lit a, 39 Abs 2, Abs 3 lit c FinStrG) für schuldig erkannt. Für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe setzte das Gericht eine Ersatzfreiheitsstrafe von drei Monaten für den bedingten Teil und zehn Monate für den unbedingten Teil fest.