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Dokument-ID: 1045052
1.46 Keine Beiziehung von Steuerberatern im allgemeinen Strafverfahren
Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Angeklagten des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 3, 15 StGB und des Verbrechens des versuchten schweren Betruges als Beteiligte nach §§ 12 dritter Fall, 15, 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 3 StGB schuldig erkannt.