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Dokument-ID: 1019921
7.3 Sanktionen bei Abgabenbetrug durch Abgabenhinterziehung
Die Sanktionen beim Abgabenbetrug richten sich nach dem strafbestimmenden Wertbetrag und sind damit in zwei Gruppen gestaffelt.
Gruppe 1
Wer einen Abgabenbetrug begeht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren zu bestrafen. Neben einer vier Jahre nicht übersteigenden Freiheitsstrafe kann eine Geldstrafe bis zu EUR 1,5 Mio verhängt werden. Verbände sind mit einer Verbandsgeldbuße bis zu EUR 5 Mio zu bestrafen.