© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 1020065
6 Unvertretbare Darstellung wesentlicher Informationen über bestimmte Verbände § 163a StGB
Strafbar ist die unvertretbar falsche oder unvollständige Darstellung einer wesentlichen Information über die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage des Verbandes oder über für die Beurteilung der künftigen Entwicklung der Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage bedeutsame Umstände, einschließlich solcher Umstände, die die Beziehung des Verbandes zu mit ihm verbundenen Unternehmen betreffen, sowie die Unterlassung der angesichts der drohenden Gefährdung der Liquidität des Verbandes gesetzlich gebotenen Erstattung eines Sonderberichts.