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Albert Scherzer | Glossar

Verfall

Als Verfall wird die behördliche Abnahme von Gegenständen bezeichet (zB Geld oder Datenträger), wenn diese im Zusammenhang mit einer strafbaren Handlung stehen.

Dem Verfall nach dem Finanzstrafgesetz unterliegen Sachen, hinsichtlich derer das Finanzvergehen begangen wurde. Das bedeutet, dass die vom Verfallsausspruch betroffenen Gegenstände tatsächlich vom gleichzeitig ergangenen Schuldspruch wegen des betreffenden Finanzvergehens umfasst sein müssen.

Diese Sanktion zielt in erster Linie darauf, dem Täter jeden Vorteil, den er aus seiner Tat noch haben könnte, zu entziehen. Das Finanzstrafgesetz sieht weitere Fälle vor, die den Verfall zur Folge haben können.