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Neu Dokument-ID: 1019821

Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.2 Vollzug von Geldstrafen

Geldstrafen werden mit Ablauf eines Monats nach Rechtskraft der Entscheidung fällig. Tritt die Fälligkeit an einem

  • Samstag,
  • Sonntag,
  • gesetzlichen Feiertag,
  • Karfreitag oder
  • 24. Dezember

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