© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 068516

Vorschrift

Bundesabgabenordnung (BAO)

Inhaltsverzeichnis

§ 17.

idF BGBl. Nr. 797/1996 | Datum des Inkrafttretens 31.12.1996

Gegenstände, die einer Verbrauchsteuer unterliegen, haften ohne Rücksicht auf die Rechte Dritter für den Betrag der darauf ruhenden Abgaben. Die Haftung beginnt mit der Entstehung des Abgabenanspruches und endet mit seinem Erlöschen.