© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 068850

Vorschrift

Bundesabgabenordnung (BAO)

Inhaltsverzeichnis

3. Inhalt und Wirkung der Beschwerde

§ 250.

idF BGBl. I Nr. 14/2013 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2014

(1) Die Bescheidbeschwerde hat zu enthalten:

  1. die Bezeichnung des Bescheides, gegen den sie sich richtet;
  2. die Erklärung, in welchen Punkten der Bescheid angefochten wird;
  3. die Erklärung, welche Änderungen beantragt werden;
  4. eine Begründung.

(2) Wird mit Bescheidbeschwerde die Einreihung einer Ware in den Zolltarif angefochten, so sind der Bescheidbeschwerde Muster, Abbildungen oder Beschreibungen, aus denen die für die Einreihung maßgeblichen Merkmale der Ware hervorgehen, beizugeben. Ferner ist nachzuweisen, dass die den Gegenstand des angefochtenen Bescheides bildende Ware mit diesen Mustern, Abbildungen oder Beschreibungen übereinstimmt.