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Dokument-ID: 068931
Bundesabgabenordnung (BAO)
B. Kosten im Verbrauchsteuer- und Monopolverfahren
§ 314.
Im Verbrauchsteuer- und Monopolverfahren besteht Kostenpflicht
- für alle Amtshandlungen, die auf Antrag zu einer vom Antragsteller gewünschten bestimmten Zeit vorgenommen werden;
- für besondere Überwachungsmaßnahmen im Sinn des § 155;
- für die zweite und jede weitere Alkoholfeststellung innerhalb eines Kalendermonats in derselben Verschlussbrennerei, wenn sie im Interesse des Inhabers der Brennerei vorgenommen wird;
- für die Vergällung von Alkohol;
- für Sachverständigengutachten und für chemische oder technische Untersuchungen von Waren anläßlich der Prüfung von Anträgen auf Gewährung von Begünstigungen.
- (Anm. d. Red.: Aufgehoben durch BGBl Nr 681/1994)