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Dokument-ID: 1264505
6.1.13.2 Kilometergeld
Unternehmer, deren Kraftfahrzeug nicht dem Betriebsvermögen zuzurechnen ist (dh betriebliche Nutzung weniger als 50 %) und Arbeitnehmer, die ihr Privat-Kfz für betriebliche Fahrten verwenden, können Kilometergelder einkommensmindernd einsetzen.