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Dokument-ID: 1261306
4.2.1 Wie werden Werte aus der Buchhaltung in Kosten und Leistungen übergeleitet?
Aufgabe der Kostenartenrechnung ist die systematische Erfassung der Kosten nach der Art ihrer Entstehung.
Ausgangspunkt für die Ermittlung von Leistungen und Kosten sind die Erträge und Aufwände der Finanzbuchhaltung. Folgende drei Überleitungsvorgänge sind jeweils durchzuführen: