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Helmut Siller - Stefan Grbenic | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.3.1 Zu welchem Zweck soll der Betrieb in Kostenstellen gegliedert werden?

Die zweite Stufe der Kosten- und Leistungsrechnung besteht in der Kostenstellenrechnung, meist in Verbindung mit der Verrechnung innerbetrieblicher Leistungen. Es geht darum zu ermitteln, wo Kosten anfallen.

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