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Helmut Siller - Stefan Grbenic | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.1.2 Mit welchen Grundbegriffen arbeitet die Kosten- und Leistungsrechnung?

Grundsätzlich sind vier Begriffspaare zu unterscheiden:

  • Ein- und Auszahlung: Einzahlung = Zufluss liquider Mittel in einer Periode, zB Barverkauf; Auszahlung = Abfluss liquider Mittel in einer Periode, zB Bareinkauf. Ein- und Auszahlungen verändern den Zahlungsmittelbestand.
  • Einnahme und Ausgabe: Einnahme = Zunahme des Geldvermögens durch Erhöhung von Forderungen bzw Verringerung von Schulden, zB Verkauf auf Ziel; Ausgabe = Verringerung des Geldvermögens durch Erhöhung von Verbindlichkeiten bzw Verringerung von Forderungen, zB Einkauf auf Ziel. Einnahmen und Ausgaben verändern das Geldvermögen.
  • Ertrag und Aufwand: Ertrag = Zufließen von Geld und Gütern (insb. von Forderungen) für erbrachte Unternehmensleistungen; zB Umsatzerlös oder Mietertrag; Aufwand = zu Anschaffungspreisen bewerteter Verbrauch von Gütern und Dienstleistungen, zB Wareneinsatz oder Zinsaufwand. Erträge und Aufwände verändern das Reinvermögen.
  • Leistungen und Kosten: Leistung = betriebszweckbezogener, periodengerechter, ordentlicher Ertrag. Für den Kostenbegriff sind folgende Merkmale zu nennen:
    • Güter- bzw Dienstleistungsverzehr
    • Leistungsbezogenheit dieses Verzehrs
    • Normalisierung in sachlicher und zeitlicher Hinsicht; so stellen zB Maschinenbruch, Brände etc Aufwand dar, jedoch keine Kosten, da sie (vermutlich) nicht regelmäßig anfallen (sachliche Normalisierung). Aufwendungen, die wegen unzweckmäßiger Periodisierung (zB aliquote Aufteilung des 13. u. 14. Gehalts) überhöht oder zu niedrig sind, werden korrigiert (zeitliche Normalisierung).
    • kalkulatorische Bewertung des leistungsbezogenen und normalisierten Güter- und Leistungsverzehrs

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