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Helmut Siller - Stefan Grbenic | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.2.12 Wann kommt es zum Übergang der Steuerschuld (Reverse Charge)?

Reverse Charge bedeutet „Umkehr der Steuerbelastung“: In einigen Fällen schuldet nicht der Leistende, sondern der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer.

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