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Helmut Siller - Stefan Grbenic | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.2.7 Wann soll eine alte Anlage durch eine neue ersetzt werden?

In der Praxis stellt sich häufig die Frage, ob eine aktuell genutzte Anlage, die schon seit einiger Zeit in Betrieb ist, durch eine neue Anlage ersetzt werden soll. Vielfach steigen bei Sachanlagen mit zunehmender Nutzungsdauer die laufenden Betriebskosten infolge höhere Instandhaltungs-, Wartungs- und Reparaturkosten an. Bei einer neuen Anlage, die die alte ersetzen würde, wäre es möglich, diese Kostenarten wieder entsprechend zu verringern. Demgegenüber würden durch die Anschaffung einer neuen Anlage möglicherweise die Kapitalkosten (Abschreibungen und Zinsen) entsprechend ansteigen. Im Folgenden soll gezeigt werden, wie man derartige Ersatzentscheidungen anhand der Kostenvergleichsmethode treffen kann. Damit diese Methode zulässig ist, muss man von gleichbleibenden Erlösen ausgehen können. Die neue Anlage darf nicht dazu führen, dass das verkaufte Produkt oder die verkaufte Dienstleistung zu geänderten Absatzpreisen pro Einheit führt. Weiters ist davon auszugehen, dass keine Kapazitäts- bzw Produktivitätsänderungen durch die Ersatzentscheidung eintreten.

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