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6.5.4 Was bedeuten Voll-, Teil-, Formal-, Wander- und Mitversicherung?
Voll- und Teilversicherung
Das österreichische Sozialversicherungssystem kennt drei verschiedene (Pflicht-)Versicherungszweige, ds die Pensionsversicherung, die Krankenversicherung und die Unfallversicherung. Ist der Versicherte in allen drei Versicherungszweigen versichert, dann spricht man von einer Vollversicherung. Ist er hingegen nur in einem oder zwei Versicherungszweigen versichert, dann spricht man von einer Teilversicherung (Beispiele für Teilversicherte: Geringfügig Beschäftigte sind nur in der UV versichert; Pensionisten sind nur in der KV versichert; mittels Dienstleistungsscheck entlohnte Beschäftigte sind nur in der UV versichert).