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Dokument-ID: 1264521
6.1.14 Was sind Gewinnfreibetrag (GFB) und Investitionsfreibetrag (IFB)?
Man unterscheidet zwischen einem Grundfreibetrag, der den Steuerpflichtigen bis zu einer Bemessungsgrundlage von EUR 33.000,– zusteht, und dem investitionsbedingten GFB, der darüber hinaus in Anspruch genommen werden kann.