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Helmut Siller - Stefan Grbenic | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.1.13.1 Fahrtkosten

Bei Fahrtkosten handelt es sich insbesondere um Aufwendungen für die Benützung eines Verkehrsmittels wie zB Bahn, Flugzeug, Bus, Taxi etc Sie stellen – auch bei Verwendung eines eigenen Kfz – in der tatsächlich angefallenen Höhe Betriebsausgaben (bzw Werbungskosten) dar.

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