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Dokument-ID: 1250123
6.4.2 Welche Möglichkeiten gibt es, wenn man Steuern nicht bezahlen kann?
Die Fälligkeit einer Abgabe, dh jener Zeitpunkt, zu dem die Abgabe spätestens an das Finanzamt entrichtet werden muss, tritt idR einen Monat nach Bekanntgabe des Abgabenbescheides ein. Eine Ausnahme davon besteht zB bei der Umsatzsteuer-Vorauszahlung, da diese in jedem Fall am 15. des auf das Entstehen der Steuerschuld zweitfolgenden Monats fällig wird.