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Dokument-ID: 1265791
6.5.8 Welche sozialversicherungsrechtlichen Besonderheiten gibt es für Kleinunternehmer?
Für eine Befreiung von der Sozialversicherung für Kleinunternehmer gelten die gleichen Kriterien wie für Selbstständige. Die Eigenschaft als Kleinunternehmer hat auf die Befreiung von der Sozialversicherung keinen Einfluss, sondern ist lediglich steuerrelevant, weil die Betroffenen keine Umsatzsteuer erheben und abführen müssen, solange ihr Umsatz unterhalb von EUR 17.500 jährlich liegt.