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Dokument-ID: 1264496
6.1.6 Werden nachhaltige Verluste aus einer Tätigkeit anerkannt?
Verluste aus einer Einkunftsart werden idR steuerlich anerkannt, dh sie kürzen das Einkommen und damit die Steuerbemessungsgrundlage.
Ist aus einer Tätigkeit hingegen mittel- bis langfristig kein positiver Gesamterfolg zu erwarten – etwa weil die Betätigung aus einem Hobby oder einer sonstigen privaten Neigung heraus betrieben wird – fallen diese unter den Begriff der „Liebhaberei“. Auftretende Verluste sind dann steuerlich unbeachtlich und dürfen weder mit anderen Einkunftsarten ausgeglichen noch in Folgejahren vorgetragen werden.