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Dokument-ID: 1264985
6.2.15 Wie funktioniert die Vorsteuererstattung?
Unternehmer, die in einem anderen Land weder Wohnsitz noch Betriebsstätte haben und dort – abgesehen ua von Reverse-Charge-Fällen sowie von steuerfreien Güterbeförderungen – auch keine eigenen Umsätze erwirtschaften, können für die im Ausland bezahlte Umsatzsteuer die Rückerstattung beantragen (zB für Messekosten, Übernachtungen, Büro- oder Ersatzmaterialen, Kraftstoff, Mietwagen, Kosten für Seminare, Präsentationsveranstaltungen etc).