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Helmut Siller - Stefan Grbenic | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.4.6 Wie lassen sich unternehmensrechtliche Herstellungskosten aus der Kostenrechnung herleiten?

Werden Güter ganz oder teilweise selbst hergestellt, dann sind diese in der Unternehmensbilanz mit den Herstellungskosten (Kostenrechnung: Herstellkosten) anzusetzen.

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