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Dokument-ID: 1261497
4.4.6 Wie lassen sich unternehmensrechtliche Herstellungskosten aus der Kostenrechnung herleiten?
Werden Güter ganz oder teilweise selbst hergestellt, dann sind diese in der Unternehmensbilanz mit den Herstellungskosten (Kostenrechnung: Herstellkosten) anzusetzen.