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Dokument-ID: 1259608
2.2.10 Wie werden Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens bilanziert?
Als Forderungen werden künftige Zahlungsansprüche des Unternehmens bilanziert.
Die Bilanzgliederung unterscheidet innerhalb des Umlaufvermögens folgende vier Arten der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände: