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Dokument-ID: 1265481
6.2.17 Wo liegt der Leistungsort bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen?
Die richtige Beurteilung des Leistungsortes ist ausschlaggebend dafür, nach welchen Rechtsvorschriften eine Dienstleistung zu versteuern ist. Liegt der Ort der Dienstleitung im Inland, gilt das österreichische UStG. Liegt der Ort einer Dienstleistung im Ausland, sind die für das jeweilige Land geltenden umsatzsteuerlichen Vorschriften anzuwenden.