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Dokument-ID: 1264908
6.2.6 Wovon bemisst sich die USt bei Lieferungen und sonstigen Leistungen?
Bei Lieferungen und sonstigen Leistungen ist das Entgelt Bemessungsgrundlage zur Berechnung der Umsatzsteuer.
Entgelt ist alles, was der Empfänger einer Leistung (oder auch ein Dritter) aufzuwenden hat, um die erbrachte Lieferung oder sonstige Leistung zu erhalten. Dazu zählen etwa auch weiterverrechnete Nebenkosten (Verpackungs-, Beförderungs-, und Portokosten) und Verbrauchsteuern (Mineralölsteuer, Tabaksteuer), aber auch freiwillige Aufwendungen vom Leistungsempfänger oder Entgelt von dritter Seite (zB Kostenzuschüsse).