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2.1.7 Wozu dient die Aufstellung des Konzernabschlusses?
Von einem Konzern spricht man, wenn mehrere rechtlich selbstständige Unternehmen wirtschaftlich oder zu wirtschaftlichen Zwecken so verbunden sind, dass sie eine Einheit bilden. In der Regel sind Konzerne das Ergebnis eines mehrjährigen Wachstumsprozesses, der von den Möglichkeiten strategischer Kooperationen, den verfügbaren Kapitalressourcen, Motiven der Steuer- und Haftungsoptimierung oder der Gestaltung interner Steuerungs- bzw Anreizsysteme beeinflusst wird. Sämtliche Tochterunternehmen, die unter einheitlicher Leitung oder beherrschendem Einfluss eines Mutterunternehmens stehen, sind grundsätzlich dem Konzern zuzuordnen und werden als Konzernunternehmen bezeichnet.