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Dokument-ID: 1261466
4.4.1 Zu welchem Zweck wird eine Kostenträgerrechnung durchgeführt?
Nach der Kostenartenrechnung und der Kostenstellenrechnung besteht die dritte Stufe der Kosten- und Leistungsrechnung in der Kostenträgerrechnung (Kalkulation). Ihre Aufgabe ist die möglichst verursachungsgerechte Zurechnung der Einzel- und Gemeinkosten auf die Kostenträger.