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FORUM Media (red) | Muster | Firmenbuchantrag

Gerichtliche Abberufung und Löschung eines Vorstandsmitglieds

An das
Landes- als Handelsgericht Klagenfurt
Dobernigstraße 2
9020 Klagenfurt

FN …

Antragsteller:

  1. A.A., Geb Dat, Anschrift
  2. B.B., Geb Dat, Anschrift als Vorstandsmitglieder der „Galerie X-Privatstiftung“ mit dem Sitz in Hermagor

(Vertreten durch:

(…) [R …]
[sechsstelliger Rechtsanwalts- oder Notariatscode]

(Vollmacht erteilt)
1-fach

Beilagen:

  1. Konkurseröffnungsbeschluß betreffend das Vorstandsmitglied C.C. in beglaubigter Abschrift
  2. Sterbeurkunde betreffend den Stifter S.S. in beglaubigter Abschrift

Antrag auf gerichtliche Abberufung und Löschung eines Vorstandsmitglieds

 

Im Firmenbuch des Landes- als Handelsgerichtes Klagenfurt ist unter FN … die „Galerie X-Privatstiftung“ mit dem Sitz in Hermagor eingetragen.

Gemäß Punkt … der Stiftungsurkunde vom … besteht der Vorstand der „Galerie X-Privatstiftung“ aus drei oder vier Mitgliedern.

Derzeit sind vier Vorstandsmitglieder bestellt.

Es wird mitgeteilt, dass über das Vermögen des Vorstandsmitglieds C.C., Geb Dat, mit Beschluß des Landesgerichtes Klagenfurt vom … der Konkurs eröffnet worden ist. Durch diese Konkurseröffnung ist ein wichtiger Grund für die gerichtliche Abberufung eines Vorstandsmitglieds iSd § 27 Abs 2 PSG verwirklicht.

Gemäß Punkt … der Stiftungsurkunde ist die Abberufung von Vorstandsmitgliedern ausschließlich dem Stifter S.S., Geb Dat, vorbehalten.

Der Stifter S.S., Geb Dat, ist jedoch am … verstorben, sodass die Abberufung des in Konkurs geratenen Vorstandsmitglieds C.C., Geb Dat, lediglich durch das Gericht erfolgen kann.

Unter Hinweis auf die umseits angeführten Beilagen wird gestellt der

Antrag:

Das Landes- als Handelsgericht Klagenfurt möge hinsichtlich der im Firmenbuch unter FN … eingetragenen „Galerie X-Privatstiftung“ mit dem Sitz in Hermagor

1)

Herrn C.C., Geb Dat, [Person …] gem § 27 Abs 2 Z 3 PSG als Vorstandsmitglied abberufen

 

und

2)

Herrn C.C., Geb Dat, [Person …], im Firmenbuch als Vorstandsmitglied löschen.

Da der Vorstand der „Galerie X-Privatstiftung“ noch aus drei Personen besteht, ist derzeit die Bestellung eines neuen Vorstandsmitglieds nicht erforderlich.

Hermagor, am …


A.A.


B.B.

[beglaubigte Unterschriften der Vorstandsmitglieder in vertretungsbefugter Anzahl]

Anmerkungen:

1

Nach der Konzeption des Privatstiftungsgesetzes kommt die gerichtliche Abberufung eines Vorstandsmitglieds dann zur Anwendung, wenn die in § 9 Abs 2 Z 1 PSG ermöglichten Regelungen über die Abberufung von Vorstandsmitgliedern nicht existieren, wenn eine Abberufung entsprechend diesen Regelungen unmöglich ist (zB wegen Wegfalls des zur Abberufung berufenen Organs) oder wenn das zuständige Stiftungsorgan nicht tätig wird.

2

Da das Gericht auch von Amts wegen einzuschreiten hat, ist der Kreis der Antragsberechtigten weit zu ziehen. Antragslegitimiert sind auf jeden Fall die Stiftungsorgane und deren Mitglieder, aber auch Begünstigte.

3

Für die „bloße gerichtliche Abberufung“ eines Vorstandsmitglieds iSd § 27 Abs 2 PSG würde an sich die unbeglaubigte Unterfertigung durch den (die) Antragsteller ausreichen. Allerdings haben die Vorstandsmitglieder auch für die entsprechende Firmenbucheintragung, nämlich die Löschung des abberufenen Vorstandsmitglieds im Firmenbuch, zu sorgen. Für diesen Antrag werden in der Praxis wohl – wegen § 12 HGB – die beglaubigten Unterschriften der Vorstandsmitglieder verlangt werden.

4

Eine exemplarische Aufzählung der „wichtigen Gründe“ für die gerichtliche Abberufung (auch von Mitgliedern anderer Stiftungsorgane) findet sich in § 27 Abs 2 PSG.