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Dokument-ID: 414454
13.2 1 R 90/92; OLG Graz; 21. April 1992 – bearbeitete Version
2. Der Anmeldung der Kapitalerhöhung ist auch die steuerrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung beizulegen. Wird diese nicht beigelegt und auch nicht nachgereicht, ist das Ansuchen auf Eintragung abzuweisen.