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Neu Dokument-ID: 492054

Judikatur | Entscheidung

10.15 28 R 258/11h; OLG Wien; 21. Februar 2012 – bearbeitete Version

GZ: 28 R 258/11h | Gericht: OLG vom 21.02.2012

Ein vertretungsbefugtes Organ einer Kapitalgesellschaft ist gegen einen Löschungsbeschluss gem § 40 FBG nicht rekurslegitimiert, da es kein eigenes rechtliches Interesse an der Aufrechterhaltung der Gesellschaft hat.

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