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Neu Dokument-ID: 368144

Judikatur | Entscheidung

8.2.3 28 R 58/08t (Handelsgericht Wien); OLG Wien; 17. Juni 2008

GZ: 28 R 58/08t | Gericht: OLG Wien vom 17.06.2008

3. Firmenwortlaute mit gleichem Schlagwort, das zumeist am Beginn des Firmenwortlautes steht und somit das Charakteristikum des Firmenwortlautes darstellt, und gleichzeitig teilweise gleichem Unternehmensgegenstand sind nach § 29 UGB nicht unterscheidungsfähig. § 29 UGB ist zwingendes Recht und auch bei Sitzverlegungen anzuwenden.

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