© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 406131

Judikatur | Entscheidung

14.13 28 R 64/11d; OLG Wien; 20. April 2011 – bearbeitete Version

GZ: 28 R 64/11d | Gericht: OLG vom 20.04.2011

Gem § 157 Abs 2 UGB ist von den Liquidatoren zwingend ein Verwahrer der Bücher und Schriften namhaft zu machen. Handelt es sich dabei nicht um einen der Gesellschafter, so ist dessen Zustimmung unbedingt erforderlich.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Anträge und Anmeldungen zum Firmenbuch in unserem Shop! Zum Shop